Geschätftsbedingungen :

Prüfdienstleistungen

Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des erstellten Angebotes an.

Leistungen, die nicht im einzelnen aufgeführt sind, werden nach Stundensätzen berechnet.

Alle Prüfungen und sonstigen Dienstleistungen werden nach den angegebenen Normen oder Vorschriften bzw. nach allgemeinem Stand der Wissenschaften und Regeln der Technik ausgeführt.

Von der vertragsgemäßen Ausführung kann sich der Auftraggeber jederzeit, durch von der Prüfstelle zu erteilende Auskünfte bzw. durch Anwesenheit bei der Durchführung der Prüfungen überzeugen.

Die Ausführungsfrist wird bei rechtsverbindlicher Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart und beginnt mit dem Eingang des Prüfgutes bei der Prüfstelle.

Das Vertragsverhältnis endet mit der vollständigen Übergabe der Ergebnisse.

Bei Fristversäumnis kann der Auftraggeber keine Ansprüche erheben, außer wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Im Falle der Fristversäumnis ist der Auftraggeber berechtigt den Auftrag außerordentlich zu kündigen, wobei sich seine Vergütungspflicht dann nur auf den bereits erbrachten Leistungsumfang erstreckt.

Die Haftung der von uns erbrachten Leistungen beschränkt sich auf den Wert der berechneten Analysen.

Das Prüfgut, sowie alle Informationen und Unterlagen des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt.

Wenn nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt Ergebnisse aus den Untersuchungsaufträgen, ohne Nennung von Auftraggeber und Prüfgut, in wissenschaftlich üblicher Art zu verwerten.

Für die Verwendung schutzfähiger Ergebnisse bedarf es der ausdrücklichen Erlaubnis des Auftraggebers. Wir weisen darauf hin, dass ohne schriftliche Genehmigung des Prüflabors der für den Auftraggeber erstellte Bericht nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.

Beschaffung und Transport des Probenmaterials gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Das zur Prüfung herangezogene Material wird für 12 Monate von uns aufbewahrt, außer wenn dies anders mit den Auftraggeber vereinbart wurde. Messprotokolle, Aufzeichnungen und Prüfberichte werden über einen Zeitraum von 2 Jahren aufbewahrt.

Alle mündlichen Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Wird der Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, sind wir berechtigt die volle vereinbarte Vergütung zu verlangen. Auf jeden Fall besteht für den Auftraggeber die Verpflichtung die bereits erledigten Arbeiten zu bezahlen.

Die EAW Analysen & Beratung erstellt mit Abgabe der Ergebnisse eine Abschlussrechnung, die innerhalb 10 Tagen nach
Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig wird.

Auf alle Nettopreise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.