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Prüfdienstleistungen
Durch die
Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend
aufgeführten Bedingungen und Preise gemäß der jeweils gültigen
Preisliste bzw. des erstellten Angebotes an.
Leistungen, die nicht im einzelnen aufgeführt sind, werden nach Stundensätzen berechnet.
Alle
Prüfungen und sonstigen Dienstleistungen werden nach den angegebenen
Normen oder Vorschriften bzw. nach allgemeinem Stand der Wissenschaften
und Regeln der Technik ausgeführt.
Von der vertragsgemäßen
Ausführung kann sich der Auftraggeber jederzeit, durch von der
Prüfstelle zu erteilende Auskünfte bzw. durch Anwesenheit bei der
Durchführung der Prüfungen überzeugen.
Die Ausführungsfrist wird
bei rechtsverbindlicher Auftragserteilung mit dem Auftraggeber
vereinbart und beginnt mit dem Eingang des Prüfgutes bei der Prüfstelle.
Das Vertragsverhältnis endet mit der vollständigen Übergabe der Ergebnisse.
Bei
Fristversäumnis kann der Auftraggeber keine Ansprüche erheben, außer
wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Im
Falle der Fristversäumnis ist der Auftraggeber berechtigt den Auftrag
außerordentlich zu kündigen, wobei sich seine Vergütungspflicht dann nur
auf den bereits erbrachten Leistungsumfang erstreckt.
Die Haftung der von uns erbrachten Leistungen beschränkt sich auf den Wert der berechneten Analysen.
Das Prüfgut, sowie alle Informationen und Unterlagen des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt.
Wenn
nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt Ergebnisse aus den
Untersuchungsaufträgen, ohne Nennung von Auftraggeber und Prüfgut, in
wissenschaftlich üblicher Art zu verwerten.
Für die Verwendung
schutzfähiger Ergebnisse bedarf es der ausdrücklichen Erlaubnis des
Auftraggebers. Wir weisen darauf hin, dass ohne schriftliche Genehmigung
des Prüflabors der für den Auftraggeber erstellte Bericht nicht
auszugsweise vervielfältigt werden darf.
Beschaffung und Transport des Probenmaterials gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Das
zur Prüfung herangezogene Material wird für 12 Monate von uns
aufbewahrt, außer wenn dies anders mit den Auftraggeber vereinbart
wurde. Messprotokolle, Aufzeichnungen und Prüfberichte werden über einen
Zeitraum von 2 Jahren aufbewahrt.
Alle mündlichen Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Wird
der Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, sind wir berechtigt die volle
vereinbarte Vergütung zu verlangen. Auf jeden Fall besteht für den
Auftraggeber die Verpflichtung die bereits erledigten Arbeiten zu
bezahlen.
Die EAW Analysen & Beratung erstellt mit Abgabe der Ergebnisse eine Abschlussrechnung, die innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig wird.
Auf alle Nettopreise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. |